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Mit Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen Steuern sparen

  • kaollech
  • 13. März
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 16. März


Wussten Sie, dass Sie bei der Beauftragung von Entrümpelungen, Wohnungs- und Haushaltsauflösungen sowie Entsorgungen Steuern sparen können?

In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie von der steuerlichen Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen profitieren können.


Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen Tätigkeiten, die normalerweise von Ihnen selbst oder von einem Haushaltsmitglied erledigt werden könnten. Dazu zählen unter anderem:


  • Entrümpelungen, Haushalts- und Wohnungsauflösungen, Entsorgungen

  • Dienstleistungen bei Umzügen von Privatpersonen

  • Reinigung von Wohnräumen

  • Gartenpflegearbeiten, Winterdienste

  • Versorgung und Betreuung von Haustieren (Hundegassiservice)

  • Kinderbetreuung

  • Pflege- und Betreuungsleistungen im Privathaushalt

  • Heimunterbringung (nur Kosten, vergleichbar mit einer Haushaltshilfe)


Wie hoch ist die steuerliche Ersparnis?

Sie können 20% der Arbeitskosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr, direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Bei einer Rechnung von 1.000 Euro für eine Dienstleistung könnten Sie also bis zu 200 Euro sparen. Beachten Sie, dass nur die Arbeitskosten, nicht aber Materialkosten oder Anfahrtskosten, absetzbar sind.


Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

  1. Die Leistung muss in einem Privathaushalt erbracht werden.

  2. Sie müssen von einem gewerblichen Dienstleister durchgeführt werden.

  3. Die Zahlung muss unbar erfolgen (z. B. per Überweisung, nicht bar)

  4. Rechnungsstellung: Achten Sie darauf, dass auf der Rechnung die Arbeitskosten getrennt von den übrigen Kosten (für Material, Anfahrt, Entsorgung) ausgewiesen sind.


Gesetzliche Grundlage

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind im Einkommensteuergesetz (EStG) in § 35a geregelt.

Dort wird festgelegt, dass Privatpersonen für bestimmte Dienstleistungen im Haushalt eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse erhalten können.


Angabe in der Steuererklärung

Die Summe der haushaltsnahen Dienstleistungen wird in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen (Anlage H) eingetragen.


Fazit: Doppelt profitieren mit Entrümpelungen Ollech

Indem Sie unsere professionellen Dienstleistungen in Anspruch nehmen, sparen Sie nicht nur Zeit und Stress, sondern können gleichzeitig Ihre Steuerlast reduzieren.


Haben Sie Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit unserer Leistungen?

Möchten Sie mehr über die Dienstleistungen von Entrümpelungen Ollech wissen?

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!




 
 
 

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